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Krankenkassenanerkennung

Die Kosten für unsere Leistungen können über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihrer Krankenkasse zurückgefordert werden.

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WICHTIG:

Jede Patientin, jeder Patient muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von ihrer/seiner Zusatzversicherung übernommen wird und ob die/der behandelnde Therapeutin/Therapeut von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog). Geben Sie daher bei Ihrer Krankenkasse den Namen der/des behandelnden Therapeutin/ Therapeuten und die dazugehörige ZSR-Nr. an.

Sie bezahlen Ihre Behandlung bei uns vor Ort und bekommen dann von uns einen Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse.

Lea Nydegger

ZSR-Nr. 0924960

 

 

Klassische Massage

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Autogenes Training

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