Krankenkassenanerkennung
Die Kosten für unsere Leistungen können über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihrer Krankenkasse zurückgefordert werden.
WICHTIG:
Jede Patientin, jeder Patient muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von ihrer/seiner Zusatzversicherung übernommen wird und ob die/der behandelnde Therapeutin/Therapeut von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog). Geben Sie daher bei Ihrer Krankenkasse den Namen der/des behandelnden Therapeutin/ Therapeuten und die dazugehörige ZSR-Nr. an.
Sie bezahlen Ihre Behandlung bei uns vor Ort und bekommen dann von uns einen Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse.
Lea Nydegger
ZSR-Nr. 0924960
Klassische Massage
Autogenes Training